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Unsere Übersetzer erstellen beglaubigte Übersetzungen für amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszügen etc. in Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, und vielen weiteren Sprachen. Sie brauchen einen professionellen staatlich vereidigten Übersetzer für Ihre Dokumente? Dann sind Sie hier bei uns genau richtig!
| 0711 - 88246266 | |
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| info@hnb-international.de |
| den kompletten Text als Scan per Email | oder den kompletten Text per Fax |
| Ausgangs- und Zielsprache | |
| gewünschter Liefertermin |
Wir übersetzen und beglaubigen regelmäßig eine Fülle von unterschiedlichen Dokumenten. Unsere Übersetzer, die Urkunden und juristische Dokumente übersetzen sind alle staatlich geprüft und beeidigt, so daß sie Ihre Übersetzungen amtlich beglaubigen können.
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Urkundenübersetzungen werden normalerweise beglaubigt - außer Sie wünschen ausdrücklich keine Beglaubigung - daher sind die dafür eingesetzten Übersetzer alle staatlich vereidigt.
Eine beglaubigte Übersetzung ist rechtskräftig und wird von ausländischen oder deutschen Behörden anerkannt. Wenn Sie Urkunden für eine Übersetzung in Auftrag geben möchten, halten Sie bitte beglaubigte Kopien aller Originale bereit.
Für ein Angebot senden Sie uns bitte das Dokument per Email als Scan oder per Fax. Sie erhalten dann einen genaues Angebot noch am selben Tag, ab Erhalt nach 16:00 Uhr am nächsten Morgen.
Ihre Dokumente werden in unserem Übersetzungsbüro nur während der Ausführung des Auftrags verarbeitet und gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden streng nach dem Datenschutzgesetz gehandhabt und eine anderweitige Auswertung wird nicht vorgenommen. Wir haben strengste Richtlinien in Bezug auf Geheimhaltung von Dokumenten und Daten, die uns anvertraut wurden. Selbstverständlich können Sie jederzeit Auskunft über Ihre Daten erhalten, die bei uns gespeichert sind. Sie haben ebenfalls das Recht, die weitere Nutzung durch uns in Zukunft zu unterbinden.
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Übersetzungen kümmern sich unsere Projektmanager. Da eine Urkundenübersetzung als beglaubigtes Dokument geliefert wird, ist für die Lieferung immer mindestens eine Woche einzuplanen. Die Zeiten für die Postwege können nicht immer genau vorausgesagt werden - daher kann die Lieferung sich um einen Tag verzögern. Wenn ein Text länger ist als in einem Tag zu bearbeiten, wird die Lieferung sich um die entsprechend benötigte Zeit verschieben. Wenn Sie uns einen Scan Ihrer Dokumente vorab per Email oder Fax schicken, erhalten Sie ein genaues Angebot mit Kosten und Lieferfrist zugeschickt, kostenlos und unverbindlich.
Die Übersetzung von amtlichen Dokumenten ist wie jede andere Fachübersetzung Sache von qualifizierten ausgebildeten Menschen, die ihr Handwerk verstehen. Nur ein gerichtlich anerkannter Übersetzer kann seine Übersetzung beglaubigen, daher muß er zuvor einige Prüfungen durchlaufen. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, daher kann sich jeder, der übersetzen möchte, auch so nennen. Das Problem für den Kunden ist, herauszufinden, wie qualifiziert ein Übersetzer tatsächlich ist, denn in Zeiten des Internets hat man nur wenig Anhaltspunkte, um denjenigen einzuschätzen, den man beauftragen möchte. Das erledigen wir für Sie und finden den richtigen Übersetzer für die jeweilige Aufgabe.
Auch Urkunden können wir in vielen Sprachkombinationen anbieten: Englisch Deutsch oder Deutsch Englisch, Französisch Deutsch oder Deutsch Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Portugiesisch, Rumänisch, Tschechisch und viele weitere. Sie sehen links unter der Navigation eine komplette Liste unserer Standardsprachen, wobei wir auch für andere Sprachen Übersetzer haben, nur eben nicht im Standardprogramm. Es sind verschiedene Formate möglich, Sie können uns den Ausgangstext für ein Angebot per Fax schicken, einscannen und als Bild senden oder als pdf-Dokument. Das Angebot wird Ihnen dann per Email - oder wenn gewünscht auch per Fax oder Post - zugeschickt und Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Für die Übersetzung von Urkunden benötigen wir beglaubigte Kopien der Originaldokumente per Post um die Beglaubigung der Übersetzung vornehmen zu können. Sie können diese bei jedem Amt (Rathaus, Ordnungsamt etc.) erhalten.